Voraussetzungen
Die Teilnahme an diesem ambulanten Rehabilitationsprogramm setzt Folgendes voraus:
- Sie haben einen akuten Schlaganfall erlitten.
- Aufgrund des Schlaganfalls liegt eine medizinische Indikation für Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie vor.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Tirol und Sie sind in Österreich sozialversichert.
- Sie haben uns Ihre Teilnahme und Einwilligung erklärt.
Teilnahmebedingungen der ambulanten Rehabilitation nach einem Schlaganfall:
- Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Rehabilitationsprogramm mitzuwirken (mehrere Therapieeinheiten pro Woche)
- Die Kosten der verordneten Therapien werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
- Versicherte bei der ÖGK, der BVAEB oder der KUF können die amb. Reha ohne Selbstbehalt in Anspruch nehmen.
- Sind Sie bei der SVS versichert wird ein Kostenbeitrag/Selbstbehalt fällig. Die genauen Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung.
- Wenn genug Personal vorhanden ist, wird ehestmöglich Ihr Behandlerteam organisiert.
- Über den ambulanten Schlaganfallpfad werden Therapieeinheiten im Rahmen eines bestimmten
Rehabilitationskontingentes bewilligt. Nach Ausschöpfung des ambulanten Rehabilitationskontingentes können keine weiteren Therapien im Rahmen der ambulanten Rehabilitation übernommen werden und Ihre ambulante Reha ist sohin abgeschlossen. - Wenn Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen spätestens 24h vorher bei Ihrer TherapeutIn abzusagen. Sofern die Absage nicht fristgerecht erfolgt, kann Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden nicht vom ambulanten Schlaganfallpfad übernommen.
- Das Rehabilitationskontingent ist von einer Therapieabsage nicht betroffen.
Die Teilnahme an diesem ambulanten Rehabilitationsprogramm ist freiwillig.