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HomeAmbulante VersorgungVoraussetzungen

Was verlangt das Rehabilitationsprogramm von mir?

Voraussetzungen

Die Teilnahme an diesem ambulanten Rehabilitationsprogramm setzt Folgendes voraus:

  1. Sie haben einen akuten Schlaganfall erlitten
  2. Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Tirol und sind in Österreich sozialversichert
  3. Sie hatten einen stationären Krankenhausaufenthalt, aufgrund des Schlaganfallereignisses
  4. Sie haben uns Ihre Teilnahme und Einwilligung erklärt

 

Teilnahmebedingungen der ambulanten Rehabilitation nach einem Schlaganfall

  1. Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Rehabilitationsprogramm mitzuwirken (mehrere Therapieeinheiten pro Woche)
  2. Sind Sie bei der ÖGK, der BVAEB oder der KUF versichert, können Sie die ambulante Reha ohne Selbstbehalt in Anspruch nehmen.
  3. Sind Sie bei der SVS versichert wird ein Kostenbeitrag fällig. Die genauen Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung.
  4. Wenn personelle Ressourcen vorhanden sind, wird ehestmöglich Ihr Behandlerteam organisiert und die Behandlung gestartet.
  5. Nach Ausschöpfung des ambulanten Rehabilitationskontingentes können keine weiteren Therapien im Rahmen der ambulanten Rehabilitation übernommen werden und Ihre ambulante Reha ist sohin abgeschlossen.
  6. Wenn Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen spätestens 24h vorher bei Ihrer TherapeutIn abzusagen. Sofern die Absage nicht fristgerecht erfolgt, kann Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden nicht vom ambulanten Schlaganfallpfad übernommen.
  7. Das Rehabilitationskontingent ist von einer Therapieabsage nicht betroffen.

 

Die Teilnahme an diesem ambulanten Rehabilitationsprogramm ist freiwillig.