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HomeAmbulante VersorgungDie ersten Schritte

Was passiert nach der Entlassung?

Die ersten Schritte

Anmeldung

Im Akutkrankenhaus oder in der Akutnachbehandlung (Hochzirl) oder in der stationären Reha ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre AnsprechpartnerIn für die gemeinsame Entscheidung, ob eine ambulante Versorgung nach einem Schlaganfall für Sie in Frage kommt.

Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt für eine ambulante Versorgung entschieden haben, wird das Entlassungsmanagement die Voraussetzungen prüfen, Sie aufklären und Ihr schriftliches Einverständnis bei Ihnen einholen.

Anschließend wird durch das Akutkrankenhaus oder das stationäre Rehabilitationszentrum die Anmeldung bei einer lokalen SchlaganfallkoordinatorIn erfolgen. Ihre SchlaganfallkoordiantorIn wird dann die organisatorische und administrative Abwicklung erledigen.

 

 

Was macht Ihre SchlaganfallkoordinatorIn?

  1. Nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
  2. Organisiert Ihr Behandlungsteam - wenn genug Personal vorhanden ist, wird dies ehestmöglich geschehen.
  3. Sie kümmert sich um die Bewilligung der Therapieverordnungen bei ihrer Sozialversicherung.
  4. Sie/Er ist AnsprechpartnerIn für Sie
  5. Für die Terminvereinbarung der Therapiestunden melden sich die TherapeutInnen direkt bei Ihnen.

Was müssen Sie tun?

  1. Geben Sie uns eine Telefonnummer bekannt, unter der wir Sie verlässlich erreichen können.
  2. Stellen Sie sich auf eine intensive Zeit ein – die Belohnung ist die wiedergewonnene Lebensqualität
  3. Überlegen Sie sich was Ihnen im Alltag wichtig ist und was Sie gerne wieder selbständig tun wollen.
  4. Arbeiten sie mit den TherapeutInnen gemeinsam an Ihren Zielen.